Unsere Philosophie
Vereinszweck
(1) Zweck des Vereins ist die angemessene und wirkungsvolle Vertretung der nicht parteipolitisch organisierten Bürger auf Gemeinde Ebene.
Die Verhinderung für parteipolitisch bedingter Nachteile im Gemeindewesen.
In Bürgerversammlungen das Mitspracherecht sichern.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitgleid auch keine sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(3) die Vereinsämter sind Ehrenämter.
(3) die Vereinsämter sind Ehrenämter.